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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 9 AS 137/14   

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https://dejure.org/2018,88014
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 9 AS 137/14 (https://dejure.org/2018,88014)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.05.2018 - L 9 AS 137/14 (https://dejure.org/2018,88014)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - L 9 AS 137/14 (https://dejure.org/2018,88014)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2013 - L 9 AS 241/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 9 AS 137/14
    Dies war überschrieben mit "Orientierung und Aktivierung für Menschen mit Migrationshintergrund in Vollzeit" (Bl. 16 GA L 9 AS 241/13 B ER).

    Aus dem Infoblatt der J. -Schulen gehen das Kursziel - Entwicklung von Beschäftigungsalternativen - und die einzelnen Kursinhalte hervor (Blatt 16 GA L 9 AS 241/13 B ER).

    Mit Schreiben vom 5. November 2012 erhob der Kläger gegen den EGV-Verwaltungsakt Widerspruch und beantragte die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs (Blatt 9 GA L 9 AS 241/13 B ER).

    Die dagegen eingelegte Beschwerde (L 9 AS 241/13 B ER) verwarf das LSG Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 16. September 2013 mangels Fristwahrung als unzulässig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, auf die Gerichtsakten der einstweiligen Rechtsschutzverfahren L 9 AS 241/13 B ER und L 9 AS 240/13 B ER sowie auf die Verwaltungsakten des Beklagten verwiesen.

    Aus dem beigefügten Flyer (Bl. 16 GA L 9 AS 241/13 B ER) ergaben sich weitere konkrete Einzelziele: Als Hauptziel der Maßnahme wurde dort die "Entwicklung von Beschäftigungsalternativen" angegeben.

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 9 AS 137/14
    In dieser Konstellation ist die Fortsetzungsfeststellungsklage die richtige Klageart gegen einen EGV-Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 42/15 R, Rn. 9; BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 195/11 R, Rn. 16).

    Ein besonderes Fortsetzungsfeststellungsinteresse könnte hier immer noch unter dem Aspekt der Wiederholungsgefahr in Betracht kommen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, a. a. O.).

    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass der Erlass eines die EGV ersetzenden Verwaltungsaktes nur in Betracht kommt, wenn der Grundsicherungsträger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen (BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 195/11 R, Rn 19).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2013 - L 9 AS 240/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 9 AS 137/14
    Dagegen erhob der Kläger ebenfalls Widerspruch (Blatt 883 VA) und beantragte einstweiligen Rechtsschutz (Bl. 1 GA L 9 AS 240/13 B ER).

    Mit Beschluss vom 20. Februar 2013 wies das SG auch den die Sanktion betreffenden Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurück (Bl. 56 GA L 9 AS 240/13 B ER).

    Auch die dagegen eingelegte Beschwerde wurde vom LSG wegen des zu niedrigen Beschwerdewertes als unzulässig verworfen (Beschluss vom 9. Juli 2013, Bl. 150 GA L 9 AS 240/13 B ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, auf die Gerichtsakten der einstweiligen Rechtsschutzverfahren L 9 AS 241/13 B ER und L 9 AS 240/13 B ER sowie auf die Verwaltungsakten des Beklagten verwiesen.

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 9 AS 137/14
    In dieser Konstellation ist die Fortsetzungsfeststellungsklage die richtige Klageart gegen einen EGV-Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 42/15 R, Rn. 9; BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 195/11 R, Rn. 16).

    In dem die EGV ersetzenden Verwaltungsakt muss ein Jobcenter im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens wie in einer konsensualen EGV den Interessen des Arbeitssuchenden und des Jobcenters gleichermaßen Rechnung tragen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 42/15 R).

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 10/04 B

    Eintritt der Bindungswirkung des § 144 Abs. 3 SGG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 9 AS 137/14
    Allein der Umstand, dass in der angefügten Rechtsmittelbelehrung ausgeführt wird, das Urteil könne mit der Berufung angefochten werden, reicht nicht aus, um darin eine Zulassung der Berufung zu sehen (BSG, Urteil vom 26. April 1989 - 7 RAr 124/88, Rn. 23; BSG, Beschluss vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 10/04 B).
  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 124/88
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 9 AS 137/14
    Allein der Umstand, dass in der angefügten Rechtsmittelbelehrung ausgeführt wird, das Urteil könne mit der Berufung angefochten werden, reicht nicht aus, um darin eine Zulassung der Berufung zu sehen (BSG, Urteil vom 26. April 1989 - 7 RAr 124/88, Rn. 23; BSG, Beschluss vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 10/04 B).
  • BSG, 26.06.2015 - B 14 AS 150/15 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 9 AS 137/14
    Wenn innerhalb eines Klageverfahrens mehrere Streitgegenstände im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht werden, ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln grundsätzlich im Hinblick auf jeden Streitgegenstand eigenständig zu beurteilen (vgl. BSG, Beschluss vom 18. April 2016 - B 14 AS 150/15 B).
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